Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Hier kommt unser Update zum Beitrag vom 29. September.
Eine Auswahl wichtiger Punkte:
• Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist nicht mehr enthalten.
• Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Trotzdem können einzelne Versicherte mehr zahlen, etwa durch den höheren Kinderlosenzuschlag und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.
• Fachliche Pflegebegleitung und neue Budgets sollen die Versorgung zu Hause unterstützen.
Der Entwurf enthält weitere Änderungen. Das Carousel ist keine vollständige Übersicht. Ein umfassender Pflegedeckel wird damit noch nicht eingeführt; weitere Strukturreformen sollen folgen.
Wichtig: Kabinettsbeschluss bedeutet nicht Inkrafttreten. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Bis zum endgültigen Gesetz können sich Details ändern.
Bei persönlichen Fragen zu Ihren Ansprüchen helfen Ihre Pflegekasse oder Pflegeberatung. Bitte keine Gesundheitsdaten öffentlich kommentieren.
Stand: 01.10.2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Leistungsberatung. Foto: Symbolbild.
Quellen:
Bundesregierung, 30.09.2026:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pflegeneuordnungsgesetz-2454862
tagesschau, Überblick vom 30.09.2026:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-pflegereform-100.html
tagesschau, Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/pflegereform-kabinett-100.html
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